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   VGH Bayern, 23.02.2012 - 11 CE 12.5   

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https://dejure.org/2012,20932
VGH Bayern, 23.02.2012 - 11 CE 12.5 (https://dejure.org/2012,20932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2012 - 11 CE 12.5 (https://dejure.org/2012,20932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 11 CE 12.5 (https://dejure.org/2012,20932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufige Feststellung, dass keine Fahreignungszweifel wegen Verstoß gegen Strafgesetze bestehen Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Zweifel an charakterlicher Fahreignung; Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262

    Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 11 CE 12.5
    Im Unterschied zu der sonst im Rahmen der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs vorausgesetzten überwiegenden Wahrscheinlichkeit (z.B. Sodan/Zickow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 123 RdNr. 77) verlangt der Senat in gefestigter Rechtsprechung, dass eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen einer Fahrberechtigung sprechen muss (z.B. Beschlüsse vom 30.6.2011 Az. 11 CE 11.947 und vom 16.8.2010 Az. 11 CE 10.262).
  • VGH Bayern, 30.06.2011 - 11 CE 11.947

    Vorläufige Neuerteilung der Fahrerlaubnis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 11 CE 12.5
    Im Unterschied zu der sonst im Rahmen der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs vorausgesetzten überwiegenden Wahrscheinlichkeit (z.B. Sodan/Zickow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 123 RdNr. 77) verlangt der Senat in gefestigter Rechtsprechung, dass eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen einer Fahrberechtigung sprechen muss (z.B. Beschlüsse vom 30.6.2011 Az. 11 CE 11.947 und vom 16.8.2010 Az. 11 CE 10.262).
  • VG Augsburg, 17.09.2014 - Au 7 S 14.1150

    Entziehung der Fahrerlaubnis; rechtmäßige Anordnung eines

    Die Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung ist grundsätzlich geeignet, Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial zu liefern (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2012 - 11 CE 12.5 - juris; B.v. 7.3.2011 - 11 ZB 11.48 - juris).
  • VG München, 20.09.2012 - M 1 E 12.3150

    Bestandskräftige Feststellung der Nichtanerkennung einer ausländischen

    Die sonst im Rahmen der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs vorausgesetzte überwiegende Wahrscheinlichkeit reicht hierfür nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 23.2.2012, 11 CE 12.5 juris RdNr. 23 m.w.N.) nicht aus.
  • VG Würzburg, 14.06.2012 - W 6 S 12.435

    Aberkennung eines ausländischen Führerscheins; Eintragung eines tschechischen

    Grundsätzlich ist die Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung wie hier geeignet, Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial zu liefern (vgl. BayVGH, B.v. 23.02.2012, Az.: 11 CE 12.5; vgl. auch BayVGH, B.v. 07.03.2011, Az.: 11 ZB 11.48).
  • VG Augsburg, 18.09.2014 - Au 7 K 14.1126

    Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis; Neuerteilung einer weiter

    Die Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung ist grundsätzlich geeignet, Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial zu liefern (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2012 - 11 CE 12.5 - juris; B.v. 7.3.2011 - 11 ZB 11.48 - juris).
  • VG Bayreuth, 30.05.2014 - B 1 E 14.113

    Keine Bindung an schriftliche Zusicherung wegen Änderung des Sachverhalts

    Dies gilt auch hinsichtlich der Zulassung zur Führerscheinprüfung für die Klassen C, CE, da die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 2 Abs. 7, Abs. 8 StVG i.V.m. § 22 Abs. 2 FeV vorher zu ermitteln und zu klären hat, ob der Fahrerlaubnisbewerber die erforderliche Eignung besitzt (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.2.2012 - 11 CE 12.5; VGH BW, B.v. 25.7.2001 - 10 S 614/00 - NZV 2002, 604).
  • VG Ansbach, 10.05.2012 - AN 10 K 11.01906

    Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen eines

    Die Anforderung des medizinisch-psychologischen Gutachtens, aus dem letztendlich die Ungeeignetheit des Klägers folgt, erfolgte - gestützt auf § 11 Abs. 3 Satz 7 FeV - rechtmäßig angesichts der im Bundeszentralregister nachgewiesenen Straftaten (vgl. BayVGH vom 23.2.2012, 11 CE 12.5).
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